Am 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung, genannt EnEV 2014, in Kraft. Mit ihr wird der Energieausweis für Wohngebäude verpflichtend. Alle relevanten Felder finden Sie bereits in Ihren Objekten unter den Eckdaten. Welches Feld ist wofür?
- Baujahr => das Baujahr der Immobilie
- Heizungsart => Angabe der für den Energieausweis relevanten Heizungsart
- Befeuerung/Energieträger => Angabe der für den Energieausweis relevanten Energieträger (Hinweis: Erdgas h enspricht Erdgas schwer, Erdgas l entspricht Erdgas leicht)
- Energieausweistyp => Angabe, ob es sich um einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis handelt
- Energiekennwert => Angabe zum Endenergiebedarf bzw. zum Verbrauchskennwert bei Wohnimmobilien
- Energie mit Warmwasser => Angabe nur bei Verbrauchsausweisen, welche vor dem 1.5.2014 erstellt wurden
dort ist noch die Information enthalten, dass der Energiebedarf inkl. Warmwasseraufbereitung angegeben ist
bei Bedarfsausweisen und generell bei Ausweisen nach diesem Zeitpunkt ist die Angabe nicht mehr im Ausweis und dann darf das Feld auch nicht gefüllt werden - Energieeffiziensklasse => Angabe zur Energieeffiziensklasse im Energieausweis
- Ausweis gültig bis => Angabe, bis wann der vorliegende Energieausweis gültig ist
- Energiekennwert Wärme => Angabe zum Endenergiebedarf bzw. zum Verbrauchskennwert explizit für Wärme bei Gewerbeimmobilien
- Energiekennwert Strom => Angabe zum Endenergiebedarf bzw. zum Verbrauchskennwert explizit für Strom bei Gewerbeimmobilien
Diese Felder werden auch bei der Portalübertragung berücksichtigt, sobald das entsprechende Portal auch auf die neue Schnittstelle geupdatet hat. Arbeitet ein Immobilienportal noch mit der "älteren" OpenImmo Version, werden die Pflichtfelder zum Energieausweis nicht auf dem Portal dargestellt. Einen weiteren hilfreichen FAQ Artikel zum Thema finden Sie: Pflichtfelder: wenn bereits ein Energieausweis besteht