Die Rechtslage zum Fernabsatzvertrag bedroht die Provisionen. Denn: Nun fallen auch Dienstleistungsverträge unter das Fernabsatzgesetz. Damit muss bei Zustandekommen eines Vertrages über die Widerrufsmöglichkeiten belehrt und eine Vereinbarung über die Rechtsfolgen des Widerrufs geschlossen werden. Wird dies versäumt, können alle Maklerverträge widerrufen werden.
Mit dem s-exposé® werden mit nur einem Mausklick Angebote aus FLOWFACT hAPPy heraus als „s-expos鮓 versendet.
Die Klauseln enthalten den Hinweis auf das Widerrufsrecht und die Pflicht zum Wertersatz bei Widerruf. Erst nach Bestätigung dieser Klauseln bekommt der Kunde das Exposé.
Der Text der Widerrufsbelehrung ist in die E-Mail integriert – somit erfolgt die Belehrung wie vorgeschrieben auf einem dauerhaften Datenträger. Der zusätzliche Hinweis auf die AGB ist nur enthalten, wenn Sie in Administration/Organisationseinheiten/Rechtliches des FLOWFACT hAPPy die AGB als Datei hinterlegt haben und stellt einen rein informativen Nutzen dar. Möchten Sie diesen nicht in der Vorlage haben, dann hinterlegen Sie in den Firmendaten einfach keine AGB-Datei.
Fragen & Antworten zum s-exposé®
Sind die Funktion des s-exposé® und die Widerrufsbelehrung rechtssicher?
Die FLOWFACT GmbH unterstützt durch die Funktion des s-exposé® den Anwender dabei, den gesetzlichen Ansprüchen im Rahmen des Fernabsatzgesetzes gerecht zu werden. Da die Rechtsprechung nicht eindeutig ist und kurzfristigen Änderungen in den Anforderungen unterliegt übernimmt die FLOWFACT GmbH keinerlei Garantie für eine absolute Rechtssicherheit. Dies gilt für die Funktion des s-exposé® als solche wie auch für die darin enthaltenen Mustertexte und die Art der Protokollierung. Die FLOWFACT GmbH empfiehlt daher dem Anwender eigenständig eine Rechtsberatung hinzuzuziehen.
Reicht es aus, dass der Interessent zur Bestätigung nur auf einen Link klickt?
Um die Hürde für den Interessenten so gering wie möglich zu halten, hat sich die FLOWFACT GmbH zum aktuellen Zeitpunkt für die Lösung über einen einzelnen Klick entschieden. Müsste der Interessenten zunächst vier verschiedenen Checkboxen seine Zustimmung geben, wäre die Hürde für ihn so hoch gesetzt, dass er unter Umständen das Exposé gar nicht mehr öffnet. Auf dem schmalen Grad zwischen Rechtskonformität und Geschäftserfolg wird dadurch der Schwerpunkt auf die Interessen des Maklers gelegt.
Können die Texte innerhalb des s-exposé® angepasst werden?
Ja, dies ist möglich. Unter Administration/Grundenstellungen/Vorlagen/E-Mail/s-exposé. Bitte testen Sie eine Änderung jeweils durch ein Angebot an Ihre eigene E-Mailadresse um die Funktionsfähigkeit nach der Anpassung zu überprüfen.
Kann der Kunde die Widerrufsbelehrung auch ablehnen?
Der Erhalt der Widerrufsbelehrung gilt so lange nicht als bestätigt/angenommen, so lange der Interessent nicht explizit auf den Link geklickt hat, dies in der Nachweis-Aktivität protokolliert wurde und die ursprüngliche E-Mail den Status von „Einschreiben (zugestellt/gelesen)“ auf „Einschreiben (gesendet)“ gewechselt hat. Passiert dies nicht, so sollten Sie die 14-tägige Frist abwarten bis Sie weitere Vermarktungsaktivitäten im konkreten Fall unternehmen. Auf welchen Wegen der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann ist in der Widerrufsbelehrung selbst beschrieben.
Ist es möglich bei der automatisch erzeugten Vorab-E-Mail verschiedene Vorlagen auszuwählen oder noch einmal jeweils individuellen Text zu ergänzen?
Eine Verwendung und Auswahl unterschiedlicher Vorlagen ist nicht vorgesehen. Ebenso wenig die jeweilige individuelle Ergänzung beim Versand des jeweiligen s-exposé®. Die Inhalte innerhalb der automatisch erzeugten Vorab-E-Mail sind von rechtlicher Relevanz und sollten daher nicht von jedem Mitarbeiter direkt zu individualisieren sein. Die Vorab-E-Mail verhält sich selbst eher wie ein Briefumschlag in welchem das Angebot zugestellt wird.