Nach DSGVO sind wir verpflichtet Backups vorzuhalten. (vgl. EU-DSGVO Art. 32 Abs. 1 lit. b), die Aufbewahrungsfrist der Datensicherungen beträgt 4 Wochen.
DSGVO: Daten im hAPPy gelöscht, was passiert dann?
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Nach DSGVO sind wir verpflichtet Backups vorzuhalten. (vgl. EU-DSGVO Art. 32 Abs. 1 lit. b), die Aufbewahrungsfrist der Datensicherungen beträgt 4 Wochen.