Zur Vorbereitung auf die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), die am 25.05.2018 in Kraft tritt, bietet FLOWFACT Ihnen folgende Unterstützung an.
Um für Sie gute Voraussetzungen zur Einhaltung der Verordnung zu schaffen, hat FLOWFACT einige Anpassungen der Produkte vorgenommen. Darüber hinaus finden weiterhin informative Webinare mit Rechtsanwalt Sven R. Johns, Experte im Immobilienrecht, statt.
FLOWFACT hAPPy® Anpassungen
Die Anpassungen für Ihr FLOWFACT hAPPy® werden Ihnen dabei helfen die Anforderungen der DS-GVO umzusetzen.
Diese Anpassungen beinhalten:
- Neue Eingabefelder an der Adresse zur Erfassung der Quelle der Einwilligung (mit vordefinierten Inhalten), Zweck der Einwilligung, Datum der Einwilligung, Widerrufsdatum und Widerrufsgrund --> Neu/Adressdetail-Einwilligung
- Bereits existierende Adressen werden automatisch mit den oben genannten Eingabefeldern hinterlegt
- Neue Funktion: Wenn ein Widerrufsdatum erfasst wird, erfolgt eine separate Abfrage “Wollen Sie alle Kontaktarten für diesen Kontakt automatisch sperren?” (Ja/Nein) inkl. entsprechender Aktualisierung der Kennzeichnung an der Adresse
- Neue erweiterte Suche, welche Ihnen die Identifizierung von Adressen ohne Einwilligung erleichtert
Neue Funktion: DSGVO: Einwilligung einholen über den Anfragenmanager
Kurzanleitungs-Video hierzu:
Erweiterte Lösch-Funktion
von Adressen mit einer zusätzlichen Abfrage “Welche Aktivitäten möchten Sie löschen?”
- “Nur Aktivitäten die ausschließlich mit dieser Adresse verknüpft sind?”
- “Alle verknüpften Aktivitäten?” (mit zusätzlicher Warnung)
- “Keine Aktivitäten löschen?”
Kontakt oder Kontaktarten manuell sperren
Öffnen Sie die Adresse, bei Kontaktarten:
1. können Sie mit Klick auf die jeweiligen Symbole den Kontaktkanal sperren, wenn jemand zum Beispiel nicht per E-Mail angeschrieben werden möchte
2. falls jemand möchte, dass Sie seine Daten löschen, Sie aber der Aufbewahrungsfrist nachkommen müssen, sperren Sie alle Kanäle