Webinar am 06.07.2020 – 15 Uhr zum Thema:
DER NEUE MWST-SATZ VON 16% IN DER PROVISIONSRECHNUNG FÜR MAKLER UND VERWALTERABRECHNUNG
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Um die Mehrwertsteueränderung in hAPPy zu berücksichtigen, müssen folgende Punkte von Ihnen in Ihrem hAPPy umgesetzt werden.
Wechseln Sie in den Adminstrationsbereich Ihrer hAPPy-Umgebung, dann klicken Sie bitte auf Organisationseinheit und dann rechts auf den Eintrag mit Ihren Firmendaten. Wenn Sie nicht abwarten möchten, dann empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
Es öffnet sich das folgende Fenster:
Unter Regionales kann jetzt die Mehrwertsteuer von 19 auf 16% reduziert werden. Und gleiches gilt für das Zurückstellen auf die 19 %.
Da Sie - sofern Sie Wohnimmobilien vermarkten - verpflichtet sind, den Inklusiv-Betrag zu nennen, muss jedes provisionspflichtige Objekt ebenso von Ihnen überarbeitet werden.
Wo bislang z. B. 3,57 % steht, muss die Korrektur auf 3,48 % erfolgen
19 % Mehrwertsteuer | 16 % Mehrwertsteuer |
1.19 % inkl. MwSt. | 1,16 % inkl. MwSt. |
2,38 % inkl. MwSt. | 2,32 % inkl. MwSt. |
3,57 % inkl. MwSt. | 3,48 % inkl. MwSt. |
4,76 % inkl. MwSt. | 4,64 % inkl. MwSt. |
5,95 % inkl. MwSt. | 5,80 % inkl. MwSt. |
7,14 % inkl. MwSt. | 6,96 % inkl. MwSt. |
Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sämtliche Wohnimmobilien auf den Portalen korrigieren sollten. Aus 3,57 % wird beispielsweise vorübergehend 3,48 %.
Wir empfehlen Ihnen, zu überprüfen, ob Sie bereits ausgedruckte Exposés mit 19 % Provision austauschen müssen oder anderweitig (z. B. in Schaukästen) mit Ihrer Service-Leistung werben. Falls dort die Provision auftaucht, sollten Sie das überarbeiten. Gleiches gilt für Schaufenster-Aushänge u. ä.
Bitte berücksichtigen Sie, dass wir keinen Rechtsberatung bieten können. Sollten Sie diesbezüglich weitere Fragen haben, die über das hAPPy hinausgehen, wenden Sie sich bitte an den Anwalt Ihres Vertrauens.